Nicht erheblich geringer Bedeutung

Suchen

nicht erheblich geringer

nicht erheblich geringer Logo #42343Der Wert der Verarbeitung darf für einen originären Eigentumserwerb gem. § 950 nicht erheblich geringer sein als der Stoffwert. Dabei kommt es nicht auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand, sondern auf den Differenzbetrag zwischen Wert der neuen Sache und Wert des verarbeiteten Ausgangsstoffes vor der Herstellung an. Ein erhe...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Keine exakte Übereinkunft gefunden.